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U OF F LIBRARY The Isser and Rae Price Library of Judaica r vim at the University of Florida Libraries From the library of Rabbi Leonard C. Mijhkin WE zjk oklM um . V., M tRla MAI, INWIN i'F M ;elm% i .. .... .. .. Mg SAO Y-- Rut' --w"M ".MAP v: JJ q rk r. Ak X. SIM WAY 45 M'. Una. i. WE its pop INN !:-ix inn 'iN. 'DieM -S &,Ae In dcean silsyg! Es gibt nichts Besseres! Unerreicht in Qualitit, Passform und Eleganz! Alle Schmerzen und FuBleiden horen auf, wenn Sie Dr. Diehl.Schuhe tragen. Aerzte empfehlen fur gesunde und kranke Fil3e nur Dr. Diehl. Vclkastnmlcle Preise I Dr. Diehl-Schuhe sind vorritig in alien Gr6oen und \'eiten, in halben und ganzen Nummern fiir Kinder, Damen und Herren, in Halbschuhen, Spangen- schuhen, in feinfarbigem Leder, sowie in Boxcalf und Chevreaux. Allein-Verkauf fUr Bonn u. Umgebung: Schuhhaus Eebr ider Fisrhel Wenzelgasse 12 Gemeindeblatt der Synagogengemeinde Bonn. 4. lahrg. Nr. 47 Herausgeber Rabb. Dr. Levy Bonn, Marz 1931. Aus vergilbten Akten. Zur Geschichte der Bonner Synagogengemeinde. Zukunftsaufgaben der Bonner Synagogengemeinde. Von Rechtsanwalt Dr. Max Cohn in Bonn. BONN 1931 i -:1 * * -y^ ::' l :i " :%/' JUDAICA Die Synagogengemeinde Bonn hat diese Aufsatze des Herrn Rechtsanwalts Dr. Max Cohn in Druck gegeben als Zeichen der Dankbarkeit fiir seine fast 25 jah- rige Tatigkeit im Vorstand und in der Verwaltung der Gemeinde. __ Dr. Folk Cohn, Rabbiner der Synagogengemeinde Bonn von 1882 bis 1901. ..~ "' '' "- ' 15L ' *;; Rechtsanwalt Dr. Max Cohn, erster Vorsteher der Synagogengemeinde, Mitgl. des Vorstandes von 1908 bis 1931. T;1; k xA ......... ... .; r,.[., ., : :" ,.. ,',,. .. :.E : "',. #' ': ," -. .: :'; .":" ,,' ,:.: ,',.,k, 'm- ..." '. ._:. .,. .. .v,:.... .. .. ., Aus vergilbten Akten. Zur Geschichte der Bonner Synagogengemeinde. EsiTst wohl keine dankenswerte Aufgabe, fiber Zustinde und Begebenheiten aus der Vergangenheit, insbesondere zum Teil aus eigenein Erleben, zu berichten, wenn inzwischen nicht ein solcher Zeitraum verflossen ist, dal die Schilderungen auf noch lebende Personen sich mit beziehen. Und doch folge ich einer Anregung des Herausgebers des Gemeindeblattes, der es fur wiunschenswert halt, Einzelheiten aus der Vergangcnheit unserer Gerneinde gewissermaBen als Bausteine fur eine spatere Chronik zu sammeln. AuBerdem ist es fur jede V\erwaltung einer Gemeinschaft notwendig, da_ sie diese von Grund auf kennt, und diese Kenntnis kann sie sich, soweit nicht eigene \"ahrnehmungen reichen, auf Grund der Geschichte dieser Ge- meinschaft verschaffen. DaB bei der Kritik vergangener Zustande jede Absicht einer \erletzung fehlt, braucht nicht besonders hervorgehoben zu werden. lede Kritik der Zustinde und Be .; gebenheiten einer vergangenen Zeit wird selbstverstindlich nie .. ganz frei von subjektiven Eindrucken sein k6nnen. ' 1. Die mir =uginglichen Protokolle aus dem vorigen Jahr, ; hundert lassen erkennen, daB die mit der Verwaltung der Syna. . gogengemeinde Bonn befaBten Organe stets redlich bemiiht ges wesen sind, Ordnung =u schaffen und aufrecht u -rhalten. Die Protokolle sind verhaltnismaBig gut und ubersichtlich gefiihrt und ergeben, daB man schon damals richtigerweise die Finanzen der Gemeinde als das Riickgrat einer geordneten V'erwaltung betrachtet hat. Die Reprasentanten-Sitzungen fanden im Hotel Kley (jetzt Stadtgarten) statt. Die Etats wurden alljihrlich fest, : gestellt, und die Finanzlage mu13 wie sonderbaruns das auch ..: heute vorkommen mag -- auch haufig eine sehr giinstige ge . wesen sein, denn wir lesen in den Protokollen auch von der - Obernahme von Oberschilssen auf das folgende Etatsjahr. Freilich weisen die damaligen Etats andere Ziffern auf wie die heutigen. In einem Protokoll vom Oktober 1875 wird das Gehalt des Kantors mit M. 645,-, das Gehalt des Gemeinde, ,,. I.f .. .... :.s1. - 6 - dieners mit M. 540,- und die Feuerversicherung fir die Ge- baulichheiten mit M. 20,-- eingesetzt. Fur die Armenpflege werden darin AM. 180,- aufgefiihrt. Der Ertrag der Synagogen: plate wird mit Ml. 120.- eingesetzt. Auch damals gab es schon Steuerreklamationen. So finden wit im lahre 1875 einen VorstandsbeschluB, wonach eine Steuer, reklamation des damaligen OberRabbiners Auerbach abgelehnt wird, und ferner einen BeschluB, daB der Vorstand sich noch dariber ,,informieren \volle, ob es m6glich sei, den Forensen E. auf seinen Antrag gegen eine Jahrespauschalsumme von der Kultussteuer zu befreien". GroBe Aufwendungen hat die Gemeinde fir den Friedhof an der R6merstrafe machen missen, der von Israel Bock gekauft war. Die Hohe des Kaufpreises habe ich nicht feststellen konnen, sondern nur den Vermerk gefunden, \\onach fur 1876 eine Ratenzahlung von l. 960.- und an Zinsen Al. 84,- be:ahlt worden sind. \\ie weit dieser Friedhof damals von der eigentlichen Stadt entfernt lag, ergibt sich daraus, daB sich mehrfach ein Posten von l1.6,- fir den Feldhiter ftir die Bewachung des Friedhofes aufgefuhrt findet. \'or alien Dingen hat die neuerbaute Synagoge auBeror. dentliche Geldaufwendungen erfordert. Ober den Kauf des Bauplatzes berichtet das Protokoll vom 19. December 1875: )Es wurde beschlossen, vorbehaltlich der Genehmigung der Reprasentanten und der k6nigl. Regierung fur die Synagogens gemeinde Bonn behufs Neubau einer Synagoge die xon Prof. Dr. N. Zunt: offerierten Grundstiicke zu erwerben, und :war: Ein Bauplat: begren:t vom Rheinwerft und Judengasse sowie die daran anschlielBenden in derJudengasse )gelegenen drei HSuser Nr. 2, 4 und 6 bis =u dem Hause Nr. S Juden; gasse zu dem Preis von M. 43 500,-- . Hiervon waren sogar Al. 15000,- innerhalb des ersten und weitere MA. 15000,- innerhalb des zweiten Jahres nach der Obernahme abzutragen, M. 4-500,- innerhalb 4 lahren und der Rest von l. 9000,- in von der Synagogengemeinde aus=u: gebenden i' o. Obligationen. Kenner der damaligen \'erhaltnisse haben diesen Preis fir einen auBerordentlich hohen gehalten. Fir dasselbe Geld, ja sogar zu noch billigerem Preis wren andere und viel geeig: netere Grundstucke in der Stadt kauflich gewesen, insbesondere ein solches in der Nahe der jet:igen evangelischen Kirche auf dem Kaiserplatz. Es liegt vielleicht die Vermutung vor, daB irgendwelchepers6nlichen Ricksichten damals mit dazu gefihrt haben, die Synagoge auf einer raumlich so ungiinstigen Stelle -7- und auf einem so teuer erworbenen Grundstiick zu erbauen. Die Nachkommenschaft des Veraiuerers ist fur die jildische Gemeinde Bonn spiter vollig verloren gegangen. Mit gro8em Pomp scheint die Einweihung am 31.Januar 1879 gefeiert worden zu sein. Sogar die Namen der Teilnehmer ') sind im Protokoll vermerkt, und da diese fur alte Bonner manche Erinnerung wecken werden, sei aus dem Protokoll fol: gendes wiedergegeben: "Die Synagogengemeinde K61n und Koblenz war dutch Deputierte vertreten. Seine konigl. Hoheit Prinz \'ilhelm von PreuBen hat eine Einladung zum Ein\\eihungsfest huldvollst an. genommen, und sein Erscheinen zugesagt. wurde hieran jedoch durcheinen ihm zugestoBenen Unfall verhindert. Von den ein geladenen Ehrengasten und Gasten waren folgende anwesend: Landrat von S a n d t, Oberbilrgermeister Do e t s c h, Beil geordneter E I e r, Beigeordneter Krewel. Die Stadtverords neten: Berg, Bleibtreu, Gerhards, Gregor; der Cura: tor Beseler, Rektor Biicheler, Univ. Richter Brockhoff, Altkatholischer Bischof Dr. Rein kens, Pfarrer Krabb, Pfarrer Dr a n d e r, Exellenz Oberberghauptmann a. D. \on D e- chen, Gymn.:Direktor Dr. \Xa I d e ye r, Realschuldirektor Dr. K ortegarn, Berghauptmann Dr. Brassert, Poli:eiinspektor N u s s, Stadtbaumeister v on Noe I, Hauptmann und Steuers einnehmer \Wuest, Bauunternehmer Stre c k e, ustizrat Hopman n, Architekt H a r f, Gebr. E lI e r (Hotel Kley), Pro- fessor Sell, Rentner Schmithals, Herm. Neusser, Ver. legerder Bonner Zeitung, Biirgermeister Be n n a u e raus Poppels- dorf, Univ. Prediger Prof. C h r i s t Iie b, Prhsident des Krieger vereins Le be r, \ertreter derdeutschen Reichszeitung 16 r k en s, Professor Obernier, San. Rat Dr. Leo, 1Magnus, Direktor II Ein Briet des verhindertn Pt. Reinkens verdient wiedergegeben:u werden. Bonn, den 29. Jan. 1879 Einem Hochgeehrten 'orstande der SvnagogenGermeinde hierselbst Oeehre ich mich meinen verbinalichlen Dank fur die gutige Einladung zur SynagogenEinwelhung aus:usprechen. Ich lege Werth auf diese Aurmerk: samkeit des Vorstandes einer Gemeinde, :u dcren Algliedern mcine Be: :iehungen, so weitsie statigefunden, von jeher nur diefreundlichsten warren. Um so mehrbedaure ich. vcrhindert zu scin, um der Festlichkeit bei:uvwohncn. Ich ermangele indes-en nicht, hierdurch meine Frcude hber die Vollendung des schonen wurdigen, die Uterseite unserer Stadt schmukucenden Baues Ausdruck :u geben, der an die Stelle Ihres blshtrigen, gar :u bescheidenen ,,Hauses der \'ersammlung" peirtctn ist und sogleich [gemali der Inschrift des letzteren ,M. T (Orignal hebr.i] bei diesem dargebotenen AnlaR alien memnen Israelitischen Mitburgern Masol tow Orig. hebr.I allies vcute Glciik< und Heil von Her:en :u wunschen. Mil der grolSten Hochachtung Dr. \V. Reinkens. Piarrer z. h. Remigius. der Lese- und Erholungsgesellschaft, Regierungs, und Schulrat Florschutz u. andere. SIn einem spiteren Protokoll ist vermerkt, daf sich ein Festessen mit Ball im Hotel Kley, an dem 180 Personen teil nahmen, an die Einweihungsfeier anschloB und die Kosten des Festes werden auf M. 889,72 angegeben. AulBerdem wurde -vein Teil der Schumacher'schen Kapelle fur Musikauffiihrungen bei Gelegenheit der Einweihungsfeiel fiur MA. 104.- engagiert. ,Die Kapelle hat 10 Mann zu stellen, die die notigen Proben vorher mitzumachen und die betreffenden Lieder in Noten zu schreiben haben, \elch let:tere Eigentum der Gemeinde bleiben , Der Umzug von der alten in die neue Synagoge war aui 2 Uhr nachm. festgeset:t. Das Ehrenamt der ThoraTrager wurde durch den Vorstand vergeben und nach einem Protokoll * vom 15. January 1S79 folgenden Personen verliehen: S. Bock, Jul. David, Isidor David, Heinr. Loeb, Phil. Loeb, Abraham Bingen, S. La:arus, Max Herschel, I. OberlI under, Mb. Meyer, Schuster, Schwarz, A. W'allich, Her:, Alb. Z u ntz, ul. Herschel, G. Adler, Steinfeld, E. Lion, Silberbach, J ger, Stern. Marx, Dr. Schreib er, Jos. Abraham die Kultusbeamten zulet=t. Es wurde ferner beschlossen, dafB die Thora-Rollen, die nicht mit Silber versehen sind ,-wenn dies nicht zu teuer kommt', mit einer grunen Krone (Lorbeer) =u schmiicken seen. SchlieWl: lich wird auch noch nach Beendigung der Feier gesagi, dally sie =ur vollstandigen Zufriedenheit aller Beteiligten verlaufen sei. Die Anschaffung von 36 Stuhlen fir den Chor hat - gliickliche Zeiten Al. 54,- gekostet. Die ewige Lampe, die bis :um Umbau im Jahre 192L' in der Synagoge hing, war ein Geschenk des Vorstehers Robert Goldschmidt, der Kidduschbecher ein Geschenk der Frau Ml. Spanier. Den Thoraschrank hatte man vergessen (!). Es wurde daher ein holzerner Schrank eingefiigt, der erst 1929 beseitigi und ersetzt wurde. Die Abnahme der Synagogenpltze scheint nicht beson ders flott von statten gegangen zu sein, denn es wird als etwas Besonderes berichtet, daB eine weitere Anmeldung auf ,>zwei Frauenplatze und einen Alannerplatz= eingegangen seien. Deni Rabbiner Dr. Philippson wurde der Platz Nr. 5 als Ehrenplatz angewiesen, und der Frau des Kantors Abraham ,soll vorerst gestattet sein, sich auf den nicht vermieteten Platz Nr. 72 zu stellencc. SVX.'hrend so die \'erwaltung der Gemeinde sich nach auBen in geordnetem Rahmen abspielte, waren die Zustinde innerhalb !''*'*.. ... -rr:: - .. ...... ., der Gemeinde hochst betriiblich. Bis zum Jahre 1879 war kein Rabbiner angestellt. Es amtierte noch in der alten Synagoge der KonsistorialsOberrabbiner Auerbach. Die Einrichtung dieser Stelle riihrte aus der franzisischen Zeit her, in welcher es fir die Rheinprovinz drei solcher Oberrabbinate in Bonn, Krefeld und Trier gab. Das Verhiltnis zwischen diesem ObersRabbiner und der Gemeinde war schon zur Zeit der alten Synagoge ein auBerr ordentlich unfriedliches geworden. Es ist bedauerlich, an Hand der Akten feststellen zu miissen, welche Fur unsere Begriffe un- glaubliche Zwietracht damals herrschte. Eine Veroffentlichung aus diesen unerquicklichen Dokus menten gehbrt aber zur Charakteristik der damaligen Gemeins deverhiltnisse und gibt auch ein Bild fiber deren Rechtslage zur damaligen Zeit iiberhaupt. Vor mir liegt eine vom 12. Fe= bruar 1843 datierende Eingabe einer Reihe von Gemeindemit- gliedern an die k6nigliche Regierung in K61n. Der Inhalt ist hSchst betrublich, aber um sich ein Bild von der damaligen Sachlage machen zu k6nnen, muB sie in: haltlich wenigstens auszugsweise wiedergegeben werden. Sie be- ginnt mit folgenden Ausfiihrungen: >In untertanigster Erwiderung auf das von einer konig: lichen hochldblichen Regierung unter dem 4. January a. cr. an uns erlassene geneigte Rescript erlauben wir uns hiermit un, sere modifizierte Beschwerdeschrift gegen den hiesigen Oberrab: biner A. Auerbach einzureichen. \'enn wir uns in unserer ersten Eingabe vom 2. January darauf beschrinkten, im allgemeinen auf das ungesetzliche Betragen genannten Rabbiners eine hochlobliche Regierung aufmerksam zu machen, so war es bloB unser \Wunsch, daB eine vorgesetzte Behorde hierin Veranlassung finden mbchte, den ungesetzlichen und frevelnden Storungen unseres Gottess dienstes Einhalt tun zu lassen. W'ir wiirden uns gerne gemiB dem Bescheidt einer hochliblichen Regierung zunachst an das hiesige israelitische Consistorium mit unserer Klage gewendet haben, wenn dieses nicht teils durch sein Nichtbestehen in ge= -setzlicher Anzahl der Mitglieder, tells durch die mittelst Poli: zeigewalt unterstiitzten gewaltsamen Obergriffe des ObersRab: biners zur Zeit in seiner \Wirksamkeit aufgehoben ware, woriiber die desfallsigen Klagen des Herrn Heinrich Cahn, des Altesten des Consistoriums einem hohen Oberprasidenten zu Koblenz vorliegen. Unsere Klagepunkte gegen den ObersRabbiner sind: 1.) dessen gewaltsame Eingriffe in die Gemeinderechte, willkiirs liches Umwerfen der anerkannten Gemeindestatuten. .;:' * .... "^~: b Indem wir in unserer \orstellung zunachst von diesen neu, esten Vorfallen ausgehen und wegen der Umstindlichkeit der Mitteilungen eine hochlobliche konigliche Regierung zu entc schuldigen bitten, sind wir so frei, die unterdessen von uns eingeholten Gutachten der Herren OberRabbiner Ulmnann =u Krefeld und Cahn zu Trier beizulegen. Nach den von unserem friiheren ObercRabbiner und den GemeindetNotabeln unterzeichneten Gemeindestatuten besteht in unserer Gemeinde ein Unterschied zwischen berechtigten und nichtberechtigten Gemeindemitgliedern, welch letztere nicht zum Gemeindehaushalt beitragen, ein Unterschied, der fast in alien Gemeinden besteht und auch im Prinzip seine vollkommene Rechtfertigung finden machte. Insbesondere aber wurde unsere Gemeinde zur Bestatigung dieses Unterschiedes im Jahre 1821 dadurch genbtigt, daB sich damals in Bonn mehrere Fremde niederlieBen, deren biirgerlicher und moralischer Charakter die Verweigerung jeder religidsen Gemeinschaft rechtfertigte, und welchen eine hochl6bliche Regierung auf unser Rescript vom 24. Jan. 1821 die von ihr verlangte Aufnahme in unsere Get meinde versagt hat. Die Gemeinde, die sich ruhmen durfte, aus makellosen und sich redlich nahrenden Biirgern zu bestehen, glaubte ein Recht zu haben, sich dieser Eindringlinge zu er- wehren. Andererseits aber konnte es nie ihre Absicht sein, rechtlichen Fremden die Aufnahme zu verweigern oder =u ers schweren. Besonders wurden noch in dieser Hinsicht in der jiingsten Zeit von den Gemeinden Beschliisse gefaBt, um durch Revidierung der Statuten etwaigen Obelstanden in letzterer Be= ziehung abzuhelfen. \'ir miissen hier nochmals wiederholen. daB durch diese AusschlieBung die nichtberechtigten Synago. genmitglieder durchaus auf keine \eise von den gottesdiensts lichen Pflichten, Abhaltung der vorgeschriebenen Gebete ver: hindert werden. Der einzige Unterschied besteht darin, daB jene gewisse Ehrenfunktionen (die nur zur Aufbringung der zur Erhaltung unseres Gottesdienstes und zur Unterstiitzung der Armen urspringlich geschaffen waren) nicht ubernehmen diirfen. Dann k6nnen sie gewisse Gebete fur die Verstorbenen nicht mehr als alle 4 W'ochen einmal laut verrichten, wenn be' rechtigte Mitglieder solche zur selben Zeit vorzubeten haben. Diese so im Jahre 1821 festgeset:ten Gemeindestatuten hatten his heran von Seiten des Oberrabiners unangefochten bestanden. Ohne Zweifel war es nun die Anzeige in den beiden beilie: genden hiesigen Wochenblittern von Seiten unseres Oberbiur germeisteramts, welche den Herrn Auerbach veranlaBte, am Samstag, den 31. December vor. J. in Begleitung des Polizei- kommissar Sch6nbach in der Synagoge zu erscheinen und, ohne sich vorher dariiber mit dem Consistorium oder dem Gemeins : derate besprochen zu haben, whibrend des Gottesdienstes die bisherigen Bestimmungen derGemeindestatuten fir umgeworfen zu erkliren. Dem anwesenden Altesten des Consistoriums, Herrn Cahn, der sich gegen solche Ungebiihtlichkeit und St6- rung des Gottesdienstes zu verwahren suchte, ward von dem Ober=Rabbiner die Antwort, ,daB er zu schweigen habe, daB er, der ObersRabbiner, fur alles verantwortlich sein were, und daB die anwesende Polizeimacht da sei, um ihn natigenfalls zu unterstiUtzen, was diese auf Befragen bejahte. Durch dieses laut.e Schreien wurde der Vorbeter in seinem \'ortrag unter, lyochen. Alsobald spring der Ober.Rabbiner auf ihn los, faBt ihn bei der Brust und schreit ihm =u: ,lch frage euch, ob ihr fortbeten wolit, ich bin hier K6nig, ich habe das Schwert in meiner Hand((. Und zur Gemeinde sich wendend, ruft er mit later Stimme: >lch werde euch mit eisernen Ruten peit- schen.c< Die fiber solches \'orkommen betaubten Gemeinde- imitglieder fanden es geraten mit Herrn Cahn die Synagoge :u 'verlassen, um diesem frevelhaften Treiben nicht beiwohnen zu missen. Dies war der Anfang, der sich nun fast t6glich wie. derholenden Gewalttaten des ObersRabbiners, wobei er auf die ihm gemachten Vorstellungen erkl5rte, daB er nicht n6tig habe, sich mit einem LandesConsistorium oder einem Gemeinderat zu benehmen, sondern daB er aus eigener Machtvollkommens heit uni der des hiesigen Birgermeisteramtes, welchess ihn redlich du'tch Polizeimannschaft in seinem \'erfahren unters stiitzte) also handle. Am folgenden Sabbath, den 7. January war die Gemeinde wieder zum Gottesdienst versammelt. Die Ehren; funktionen wurden nach herk6mmlicher \\eise verkauft, und es going alles in gewohnter Ordnung. Endlich wurde die 7. Ehren; function der Thora verkauft, und das Gemeindemitglied Herr L. Ungar erkaufte sich dieselbe fur 2 Taler, nachdem der Ober: Rabbiner selbst 1 Taler geboten hatte. Als er jedoch die Funktion antreten wollte, oder wie es gebriuchlich ist, einem anderen berechtigten Mitglied ubertragen wollte, schrie der Oher-Rabbiner pl6t:lich: )Gem5B meiner Autoritat befehle ich, daB Benedikt Emanuel (derselbe, den wir vorher geschildert) das Ehrenamt verrichte.< Der anwesende PolizeiSKommissar erklarte sich bereit, den OberRabbiner durch Polizeigewalt :u unterstiizen, worauf Herr Ungar die Synagoge " verlieB. Derselbe \orfall wiederholte sich bei der letzten Funks tion, nur mit dem Unterschiede, daB Herr Ungar, der dieselbe erkauft hatte, sie zugleich antrat und verrichtete, woriiber der . ..:. ;- ,: : ..::,- i- r. U)Detf iIaDDoinE sLii su CLLULIIIC, Udiu 'l UcI LL nLi LI IAUU I. II. zurief: Welche Impertinenz von diesem feilen S6ldling<. Dies schien jedoch selbst dem anwesenden Herrn Sch6nbach zu stark, sodal er sich gen6tigt fiihlte, dem OberSRabbiner wegen seines ungeziemenden Schimpfens Vorhaltungen zu machen. Beim Nachmittags.Gottesdienste lieB er jenen Gemeindediener durch einen Polizeiagenten aus der Synagoge fiihren und setzte statt seiner einen anderen ein. Am 11. January beim Abendgottes, dienst lie3 er den tadellosen Vorbeter Juda Abraham, gerade als derselbe das heiligste Gebet verrichtete, durch den Polizeis agenten von der Betstelle wegfiihren und beauftragte den Karl Heimann, einen einreisenden Trodler (weil derselbe Jahrges dichtnis fir einen Verstorbenen hatte, aber als nichtberechtigtes Mlitglied kein Recht dazu hatte) die Funktion des Vorbeters zu verrichten. .c Nach weiteren Beschwerdepunkten gehen die Beschwerde- fiihrer dann zu den xPflichtverletzungen des OberRabbiners iiber, durch welche er sich schon friiher das gerechte Mliffallen der Gemeinde wie nicht weniger des ganzen Sprengels zuge, zogen hattec. Darin heiBt es: ,GemB1 21 des Reglements vom 10. Dez. 1806 wie auch gemaB unserer religidsen Vorschriften ist es Pflicht der Rabbiner, den Religionsunterricht zu erteilen. Herr Auerbach hat aber '\ihrend seiner Amtsdauer weder selbst diesen Unterricht erteilt, noch sich Mlihe gegeben, sich nach dem Religionsunterrichte in unserer Elementarschule zu erkundigen, oder fUr Einfiihrung zweckmiBiger Religionsbiicher zu sorgen. Nach Nr. 5 desselben Paragraphen ist es Pflicht des Rab- biners, in der Synagoge :u predigen. Er vernachlassigt die Predigt fast ganz, indem er h6chstens 2-3 mal wihrend des ganzen Jahres die Kanzel betritt. , Nach Nr. 6 gehort es zu den Funktionen des Rabbiners, die Ehe zu schlieBen. \'ir geben zu, daB der Rabbiner uns m6glich alle Ehen in seinem gro3en Sprengel selbst schliefen kann; es ist ihm daher auch nach dem Gesetz und unseren religibsen Vorschriften erlaubt, qualifizierte Personen zu dieser Funktion zu kommitieren. Was aber soil man von dem reli, gi6sen Ernste, von der moralischen \Vahrheit eines Rabbiners Shalten, der sich nicht einmal scheute, um die ihm nicht einmal gebhibrenden besonderen Sporteln nicht zu verlieren, bei der Heirat des Samuel Daniel in KBnigswinter, die in Beuel gee halten wurde, seinen noch das Gymnasium besuchenden 16:jThs rigen Bruder und bei der Heirat des Jakob Kappel in Hersel, die in Nonnenwerth staftfand, seinen neunzehnjahrigen Bruder :**' .. S -13 zu senden? Es scheint uns stillschweigend zu sein, daB er ":. wenigstens an seinem \Vohnorte selbst die Trauungsakte unent- geltlich zu verrichten hat, denn wozu erhilt er anders das sehr hohe Gehalt? Wir k6nnen aber als gewiB behaupten, daB er sich jeden dergleichen Akt bei Reichen wie bei Armen bezah, len 1;it, und dab er sich bei der zwischen einer hiesigen \Xitwe und dem Metzger Samuel Schmitz geschlossenen Ehe soweit vergag, letzterem mit Execution zu drohen, falls ihm die Sportel von 4 Thaler nicht bezahlt wiirde.< SchlieBlich beschweren sich die Beschwerdefiihrer auch noch dariber, daB der Ober-Rabbiner fast nie Leichen zum Friedhof begleite, und daB er die Einziehung und Ver. waltung der Kultusgelder nicht ordnungsgemiB bewirke. Sein Gehalt, so heift es, betrage 3000 Frs., aber auBer. dem habe er sich im Budget fiir einen Sekretir 80 Frs. fiur das Amtslokal 50 Frs. sowie fiur Heizung und Licht und unvorher, gesehene Ausgaben 60 Frs. berechnet. Das Budget fir 1843 sei iiberhaupt nicht gesetzm;iig, denn das flir 1842 sei von den drei Mitgliedern des LandessConsistoriums, dem Ober, Rabbiner, Herrn H. Cahn und Herrn H. Seligmann unter, zeichnet. Das friihere Mitglied des Consistoriums, Sal. Oppens heim habe die Unter=eichnung der friiheren Budgets iiberhaupt abgelehnt. Was auf diese Beschwerde veranlaBt worden ist, habe ich nicht feststellen k6nnen. Ich habe den Eindruck, als ob sie keinen AnlaB zu besonderen bMatnahmen gegeben hatte. \Xir konnen nicht untersuchen, ob die Beschwerde irgend welche Berechtigung gehabt hat. oder ob es sich vielleicht dabei urn Krakeelereien handelte; wir haben sie nur hier wiedergegeben, um dar:ulegen, wie die gottesdienstlichen 'erhiltnisse damals aus' gesehen haben mussen, und weil wir der Auffassung sind, daB man die fruheren GemeindeverhAltnisse erwihnen muB, wenn man die spitere Entwicklung und ihre Schwierigkeiten verstehen soil. Solche Zustande wirken natUirlich in einem Gemeinde' leben lange nach. Noch im Jahre 1879, also nach dem im Jahre 1875 neu eingefiihrten Statuten, bestanden Schwierigkeiten zwischen der - Gemeinde und dem Ober.Rabbiner. \or der Einweihung der neuen Synagoge am 15. January 1879 wird ein VorstandsbeschluB protokolliert, wonach der Obe'rRabbiner Auerbach aufzufordern ist, die laut Inventur vomr - lahre 1861 leihweise von der Gemeinde erhaltene Thora zu rick zu geben, da diese auch im Zuge getragen werden sollk. r ..7 Im Protokoll vom 15. February 1879 wird beurkundet, daB mittels Schreiben vom 26. January die Herausgabe der Thora trot: schriftlicher Aufforderung verweigert worden sei, und daB deshalb nach einstimmigem Beschlu3 die Reprisentanten ersucht werden sollen, den Vorstand zur Einleitung der Klage =u er, machtigen. Ob es =u einem solchen Rechtsstreit gekommen ist, ist nicht ersichtlich. Jedenfalls weiB ich aus eigener Erfahrung, dalB noch bis :um Tode des Rabbiners Auerbach in dessen, an der Ecke BurgstraBe und Judengasse (jetzt DoetschstraBe und TempelstraBe) gelegenem Hause regelmaBig Sonder:Gottess dienst abgehalten \vurde, Avas dem Frieden in der Gemeinde keineswegs diente und ihre Entwicklung in sehr bedauerlicher \\'eise hemmte. Aber nicht nur Differenzen =wischen den Gemeindemits gliedern und d&m Ober=Rabbiner beeintrichtigten das Gemeindes leben Auch die damals eine besondere Rolle spielende Chew- roh hatte Streitigkeiten mit der Gemeinde. \Xenn heute bei der jahrlichen Erinnerungsfeier dieser \'ereinigung der w irdige Becher kreist, wird wohl keiner davon wissen, daB er einst Gegenstand eines Rechtsstreites gewesen ist. Im Jahre 1878 haben die Mlitglieder des in Bonn bestehenden israelitischen Manner-\V'ohltatigkeitsvereins gegen die Synagogengemeinde Bonn eine Klage erhoben. Als Klager traten auf: Josef A n sc h e 1, Sprachlehrer, Josef A b ra ha m, Klemp: ner, Gustav A d I e r, Kaufmann, Abraham Binge n, ohne Gee schaft, Samuel Bau m, Fabrikant, Mlorit: Bau m, Redakteur, Carl Bingen, Hiatehandler, David Da v i d, \'einhindler, J. Lazarus, Kaufmann, Moses Al e e r, Kaufmann, H. Saa muel, ohne Geschaft, Michael Sc h u ste r, Kaufmann, Levy Schwarz, Kleiderh3ndler, R. Schmit:, Mletzger, Aron \a llich, Aletzger, Samuel \allich, Metzger. Die KIiger waren vertreten durch den Advokat-Anwalt \Wrede, wihrend dieGemeinde sichdurch denjustizrat Hopmann vertreten lieS. Das ergangene Urteil lautet auszugsweise: >\X'ir \'llhelm von Gottes Gnaden Konig von PreuBen tun kund und fiigen hiermit zu wissen, daB die erste Civilkammer unseres Landgerichtes :u Bonn in der Oifentlichen Sitzung vom 28. January 1879, wobei anwesend waren die Herren: Geheimer Oberjusti:rat Dr. Allerrem, Landgerichtsprasident Haass, Landgerichtsrat, Endemann, Schmitz, Gerichtsassessoren, von Groote, Staatsprokurator, Donner, LandgerichtssekretHr folgendes Urteil erlassen und begrindet haben: Die Klage wird als unbegriindet abgewiesen. Den Kligern werden die Kosten zur Last gelegt. Klage war auf Herausgabe folgender Gegen' stande erhoben: 1 Gesetzesrolle mit silberner, reichverzierter Rolleinfassung in zwei Tellen, silberne mit verschiebbaren Platten, fur alle Festtage des Jahres vorgesehene Vorgehange, silberne Zeigehand, altverzierte Thorabekleidung, bestehend aus A in- telchen und \'indel, altverzierte Tischdecke nebst zwei Neben, decken, reichverzierter, mit eingewirkten silbernen erhabenen Buchstaben versehenen Vorhang, I groler, silberner, mit Namen von \ereinsgenossen versehener Kelch mit Deckel, 1 silberner Nagelreiniger, 1 s:lbernes Reinigungsgerat, 1 Reinigungsbrett, verschiedene Bucher, u. a. ein Seelengedachtnisbuch, Leuchter, Stihle, Tische. Fir den Fall der Nichtherausgabe war beantragt, die Ge, meinde zur Zahlung von M. 600.- zu \erurteilen. Na>hdem das Gericht mit einer eingehenden Begriindung die von der Gemeinde erhobene Einrede der Unzulassigkeit des Rechtsweges auf Grund der damals geltenden gesetzlichen Bestimmungen Z:u riickgewiesen hatte, stellte es sich auf den Standpunkt, dall die Gemeinde nach Art. 2279 des code civil als Eigentumer ;u be- trachten sei, und die Klager einen Nachweis ihres Eigentums in keiner \'eise erbracht hatten. Gegen dieses Urteil haben die abgewiesenen Klager beim Oberlandesgericht Appellation eingelegt, dann aber mitgeteilt, daI in einer am 8. November 1880 stattgefundenen Generalversammlung die Mitglieder be, schlossen hatten, die Klage zurtick:uziehen. Die Gemeinde hat die ProzeLkosten in H6he von M. 225 4S von den Klagern einziehen lassen. Spater haben sich allmahlich die Bezieh ngen zwischen der Chewroh und der Gemeinde gebessert. In einer Sitzung vom 18. la\rz 1885 legte der Vorsit:ende ein Gesuch betreffend Gestattung religi6ser Vortrige in einem Zimmer des Gemeindehauses vor. Es wurde beschlossen: vden Vorstand der Chewroh zu bescheiden, daB1 ibm jenes Zimmer fur die an Samstagen und Feiertagen stattfindenden Vorttrge gegen eine monatliche liete von Ml. 0,50 sage: fiinfzig Pfennig - gegen jederzeitigen \Widerruf vorlaufig uberlassen werden soil. . Offnen und SchlieBen des Zimmers soil ausschlieBlich durch den Gemeindediener, in dessen Behinderung durch den Kan :': tor erfolgen. : \ie zerrissen innerlich die Gemeinde war, geht auch dars aus hervor, daB sich in der Bonner Zeitung vom 11. 10. 78 folgende Annonce befindet: Israelitischer Privatgottesdienst JosefstraBe 28, (Separateingang: Heisterbacherhofstrafe) Freitag, den 11. 10. nachm. 48.4 lIhr Samstag, den 12. 10. morg. 734 Uhr Die provisorische Verwaltung: I. A. Moritz Baum. Auch mit dem Frauenverein gab es zeitweise ein gespanntes VerhAltnis. In einem Protokoll vom 5. Mairz 1884 wird davon Kenntnis gegeben, daB der israelitische Frauenverein iiber Mk. 3000,- in bar und Effekten besitze und daB der Vorstand der Meinung sei, daB die Verwaltung dieses Fonds dem Vorstand der Gemeinde unterliege. Man beschloB, die Angelegenheit, mit einem Juristen zu besprechen. Ober den weiteren Verlauf ist urkundlich nichts aufzufinden. Unterdessen versuchte der Vorstand, den Gottesdienst in der Gemeinde =u reformieren. Die Geburtsstunde des neu=eit- lichen Gottesdienstes ist der 8. December 1879. Demnach, so heiBt es in dem Protokoll, sollen in der neuen Synagoge ein- gefiihrt werden. ,Geregelter Gottesdienst mit Chorgesang und Or- gelbegleitung, der Gottesdienst jedoch im gan=en hebraisch unter Zugrundelegung des Geigerschen Gebetbuches mit den von den Repr;isentanten beschlossenen Anderungen.co Im Jahre 1879 wurde zum erstenmal die Rabbinerstelle aus- geschrieben. Die \Wahl fiel auf Dr. Schreiber aus Elbing. Diese W\ahl stand von Anfang an unter einem Unstern. Bevor der Vertragmit ihm getatigt wurde, schrieb er einen Brief vom 1. September 1878 an die Gemeinde, in welchem er ausfihrt, daB in Nr. 34 der Jiidischen Presse ein Passus aus der in Bonn erscheinenden ultramontanen Reichszeitung abgedruckt sei, wonach Vviele angesehene Mitglieder der BonnerGemeinde in einem Protest gegen seine \\ahl begriindete Beschwerde vorgetragen hitten., Er verlangt, daB die Gemeinde in der Bonner Zeitung erkliren soil, daB diese Behauptung unrichtig sei und beschwert sich iiber die Intriguen, die gegen ihn im Gange seien. Aus den Protokollen ergibt sich die Erledigung dieser Angelegenheit nicht. Jedenfalls wurde Dr. Schreiber im Jahre 1879 als Rabbiner an, gestellt. Seine T1tigkeit war von kurzer Dauer. Bereits im Jahre 1881 schied er aus, und das Protokoll vom 22. Oktober 1881 besagt, daB ihm das Gehalt fur den ganzen Monat Oktoberausgezahit worden sei, obwohl er nur bis zum 15. Oktober Gehaltsanspriiche habe., Seine Tatigkeit scheint fur die Gemeinde keine besonders erfolgreiche gewesen zu sein, was auch nicht besonders zu verwundern ist, wenn wir die Kiirze der Zeit und S die geschilderten Verhiltnisse beriicksichtigen. V'on einem geordneten Religionsunterricht war keine Rede. S Der neuzeitliche Gottesdienst fand \iderspruch. Ein Sonder. , ..-.. run Hemmnis fiir:jeden Forisc-hritt. 'Es war" dam'als -lsa ein wirkliches Verdienst der- Verwaltung' daf sie die bis dahm i -l: mit der Gemeinde Bonn einheitlich verbundenen Landgemein :i'- den, insbesondere Bonn-Endenich usw. mit Zustimmung der Regierung ausscheiden lieB und sich selbstandig organisierte. Manche betatigten sich aufhetzend. Es wurde sogar ein ' kleines Skandalblittchen herausgegeben, in dem man einzelne. - Personen angriff, so z. B. den auch yon der heutigen Generation ;:.: noch verehrten. Kantor Josef. Abraham damit verh6hnte, daB er : gleichzeitig Klenpner-Arbeiten verrichtete. Solche hfilichen .:i Anrempelungen trugen zum Frieden in der Gemeinde keiness wegs bei. So waren die Verhiltnisse in der Bonner Gemeinde, als. - im Jahre 1882 mein Vater das Amt als Rabbiner antrat. Mit dieser Zeit beginnen auch meine personlichen Erinnerungen. Mit dem friiheren Oberrabbiner hatten hi3liche Streitig '-- keiten bestanden. Der erste Rabbiner nach dessen Abbau war- nach kurzem \Xirken ohne Autoritit und Erfolg aus der Ge; ' meinde geschieden, nachdem er schon mit Streitereien seine- . Stellung angetreten hatte. Vielleicht 20-25 Kinder erhielten falls sie iiberhaupt erschienen ihren >Unterricht durch den alten DLehrer CoBs '. mannc und spiter einem eLehrer Jakobicc, besides brave Men-.. schen, die.aber von Unterrichtsmethoden keinen Schimmer hatten und sich darauf beschrinkten,.hebraisches Lesen und ein nicht. einmal richtiges Obersetzen weniger Gebetsstiicke zusammeni% .; hanglos beizubringen. Dieter Unterricht fand fur unsere . heutigen Begriffe unglaublich im Foyer des Stadtthea : ters statt. In der. Synagoge bestand zwar eine Gottesk. .. dienstordnunga, aber keine tOrdnung im" Gottesdienstc. Die jiingere Generation, die wenigstens zum Teil allgemeine Bildung genossen. hatte, war dem Gottesdienst entfremdet, weil sie ihn einfach nicht verstand. Die ilteren Leute begegneten.;: dem Gottesdienst mit einer spontanen Animositit, wollten von- irgend. einem deutschen Gebet, obwohl sie von dem hebraii-'1. schen kein Wort verstanden, nichts wissen, und waren auch bei ihrem Tiefstand an allgemeiner Bildung einer Aufklarurig nicht einmal fahig. Der Privatgottesdienst im Auerbach'schen: Hause tat. der.Synagpge Abbruch, und eine Entwicklung, '.i, sie- selbst in echten orthodoxen Gemeinden schon vorhandenif- war, stieB infolge: einer seltenei Unbildung der .Allgemr in :- ::S I V- vi-'; - 18 - auf Widerspruch. Die Vorsteher konnten keine Ordnung schaffen, weil sich die alteren Leute, an Schlendrian gew6hnt, nichts sagen lieBen, und weil es auch Organe waren, die durch ihre Pers6nlichkeit keinen Eindruck machten. Die aulTere Ord: nung litt dadurch. daB der Synagogendiener Jakob Abraham, ein herzengutes Original von seltener Pflichttreue, nicht nur keine Autoritat besaB, sondern bedauerlicherweise von vielen lacher- lich gemacht und schlecht behandelt wurde. In der Gemeinde selbst bestand eine ausgepragte Schei, dung :wischen den sog. ,Notabelnc, d. h. meist den Begiiterten und dem Mittelstand, der schon \vegen des DreiklassensXahl'" rechtes einfluBlos war. Die geistig interessierten Kreise der Gemeinde, die an sich schon sehr in der Alinderzahl waren, hatten sich offenbar infolge der haflichen Gemeindeent, wicklung und angels ieder Schulung dutch einen vernuinftigen Religionsunterricht vom Gemeindeleben zuruckgezogen. Die \'erwaltung wurde zum erheblichen Teile \on Personen gefihrt, die eigentlich hierzu durch ihren Mlangel nicht nur an jiidischer, sondern auch an allgemeiner wirklicher Bildung nicht in der Lage waren. Die Gemeinde selbst bestand im wesentlichen aus Kaufleuten, die von kleinsten Anfangen aus in vethaltnismaBig kurzer Zeit dutch Fleil, abet auch viel Gluck, zu \ohlstand gelangt warren, die aber auch in ihrer iidischen und Allgemein- bildung weeit unter dem Durchschnitt in anderen jiidischen Ge- meinden standen, die an Gr6B3e noch hinter der Bonnet Ge. meinde zuriickblieben. Infolgedessen verstanden sie von allge: meinen jiidischen Interessen fast nichts, und wenn es sich um geldliche Aufwendungen fir Kultuszwecke, Kultusbeamte und \\"ohltatigkeitsdinge handelte, zeigte sich meist ein selten tief eingewurzelter Mangel an jeglicher Gebefreudigkeit. Ihr Ge. sichtskreis reichte fiber den Umfang ihres Geschafts nicht hinaus. Was ein Rabbiner oder ein Kultusbeamter an Autoritat und Achtung, geschweige denn gar an Entlohnung :u beanspruchen hatte, war ihnen vollig fremd. Es warren vielfach kleine Geister, die sich zwar wichtig vorkamen, wenn sie Kritik uibten oder Ausgaben ablehnten, aber jeder hohere, ideal Schwung, der Suber ihre eigene Person hinwegfuihrte, fehlte. In seinem Be- werbungsschreiben vom S. November 18S1 hatte mein Vater mit einer geradezu klassischen Pragnan: dem Gedanken Ausdruck ge. geben, nach welchem er das ihm zu iibertragende Amt zu leiten gedachte. Es heiBt darin: A'or allem meine ich, daB der israelitische Prediger, gleich- viel welchen Anschauungen auf dem Gebiete der Religion seine Genreinde auch huldigen moge, den Satzungen des Glaubens 3- -Aa: . - 19 - ohne Ostentation treu sein, und seinem priesterlichen Berufe entsprechend, durch seine ganze Fiihrung den rabbinischen Lehrsat: betatigen misse )Sei von den Schilern Aarons, liebe den Frieden und jage ihm nach!< Diese Liebe zu wahrhaftem Frieden, dem immer \\ahrheit und Recht voraufgehen, legt dem geistigen Fiuhrer die Verpflichtung auf, alles das, was durch seine \\orte oder durch seinen \'andel Argernis oder gar Zer. wiirfnis in der Gemeinde hervorrufen kinnte, sorgfiltig zu ver- meiden. Auf dem Boden des Friedens erw3chst Freude und die herrliche Frucht des gemeinsamen, einmutigen freudigen Schaffens, die innere Befriedigung, die fiir das Gemeindeleben in allen seinen Teilen unbedingt erforderlich und sichtlich wohl: tuend ist. In der Gegenwart zumal, in welcher mehr und mehr erkannt wird, daB das gute Alte mit dem sch6nen Neuen sich verbinden miisse, um eine Versahnung der Theologie mit der Philologie, der Lehre mit dem Leben anzustreben, beherzige der Lehrer der Gemeinde das sch6ne jesajanische \ort, das auch dem in Gesinnung Fernen den Frieden entgegenbringt<. Mit einem solchen Programm, das heute, nach 50 Jahren, fir jeden judischen Fihrer noch die gleiche, vorbildliche Beo deutung hat, trat mein Vater sein Amt an. Die Arbeit war fiir ihn, der sich in fruheren Gemeinden inmitten eines geordneten Gemeindelebens hohen Ansehens erfreut hatte, besonders schwer, aber sie setzte auch schon bald kraftig ein. Leider ruhte die gan=e Arbeitslast auf ihm, denn auch in der Verwaltung der Gemeinde waren keine Manner, von geringen Ausnahmen abgesehen die positive litarbeit von sich aus leisteten oder auch dazu fahig gewesen waren. Es wurde eine Religionsschule gegriindet. Durch lange, nur von ihm und nicht durch die \erS waltung gefihrte ,Verhandlungen mit der Stadt wurde die da: malige Evangelische \'olksschule auf dem \ierecksplatz (jetzt stadt Gymnasium auf der BrickenstraBe) fir den Unterricht zur Verfiigung gestellt. Der Religionsunterricht wurde nach padas gogischen Gesichtspunkten erteilt, auf welche mein Vater schon wegen seiner besonderen Betatigung auf diesem Gebiete seine Schriften ,Disziplin in der ji.dischen Religionsschule~ und ,die jUi dische Religionsschule neben h6heren Lehranstaltenc, waren vor kurzer Zeit erschienen und hatten allgemeine Anerkennung ge. funden groLen \'ert legte, war er doch in seiner friiheren Gemeinde als Lehrer der franzosischen und englischen Sprache in den Oberklasseu der stidtischen hoheren Tochterschule an- gestellt und allgemein geschatzt. LUm die Disziplin zu heben, kniipfte er personliche Beziehungen mit dem damaligen Schul. inspector Reinkens, einem Verwandten des unvergeBlichen Pfarrer .:: . Reinkens an, der den Religionsunterricht in technischer Bezie. hung mit kontrollierte, die Religionsstunden mit besuchte und damit die bei den Schulern und Eltern villig verloren gegangene Achtung vordem Religionsunterrichte F6rdern half. Es warderStolz meines Vaters, in seinem Schulbuche zu verfolgen, wie die Zahl der Schiller jahrlich wuchs. Die Belastung durch den Religions: unterricht war auBergeo6hnlich groB. Die Unterstiitzung, die erallmihlich durch HilfskrMate erfuhr, stiefi auf groBe Schwies rigkeiten wegen der Besoldung durch die Gemeinde, welche an: gemessene Mittel zuerst nicht :ur Verfiigung stellen wollte - ein betriibliches Zeichen, wie man aus Angst vor geringen gelds lichen Opfern trotz eigener \X'ohlhabenheit Entwicklungen hemmte. Manchmal wurden Studenten zur Erteilung des Relis gionsunterrichtes mit herangezogen, der erste war der leider zu fruh verstorbene spatere Ar=t Dr. \'eidenbaum in Neuen: ahr bis endlich ein geschulter Lehrer, der auch schon vert storbene Lehrer Katten aus Poppelsdorf mit karglichem Gehalt mit angestellt wurde. Das Kantorat war selbstandig besetzt. Eine \'erbindung mit dem Lehreramte konnte erst nach dem Tode des Kantors lose Abraham geschaffen werden. Kurz vor seinem Todeerst wurde mein \ater dadurch entlastet, daB Kantor Baum das Lehramt mit ibernahm. Bis dahin war niemals auch nur fur einen Tag ein geeigneter Vertreter vorhanden. Der ganze Unterrichi nicht nur in der Religionsschule, sondern auch an den hoheren Lehranstalten, von welchem gleich zu sprechen ist, lastete allein auf den Schultern meines Vaters. Nur der Eingeweihte kann sich einen Begriffdavon machen, was es heiBt, abgesehen \on den sonstigen Arbeiten einen solchen Unterricht allein zu erteilen und Stundenplane dafiir anzufertigen! Nach heutigen Begriffen gerechnet war das eine erstaunliche Leistung, denn diese \'ochenstunden fur den Unterricht stiegen zeitweilig bis auf dreil.ig. Besonders lag meinem after r die Einfiihrung des. jiidischen Religionsunterrichtes an den hiheren Lehranstalten am Herzen, um welche sich die Gemeinde, im Gegensatz zu anderen Gemeinden, gar nicht gekiimmert hatte. Wie viele Reisen zur Regieiung nach Ki6n und zum Provinzialschulkollegium nach' Koblenz hat mein \ater auf eigene Kosten machen missen, um sein Ziel zu erreichen! Die Gemeinde lehnte nicht nur eine Vergiitung der Unkosten ab, sondern die Verwaltung machte auch noch infolge vblliger Unkenntnis dieses Arbeitsgebietes Schwierigkeiten. Ich erinnere mich noch deutlich, wie mein Vater seinem leider zu frih verstorbenen Freunde Kantor Baum dies auseinandersetzte und betonte, man miisse eigentlich schon aus historischen Griinden diese Schwierigkeiten schriftlich nie. derlegen. Leider ist er infolge seines alsbaldigen Todes nicht mehr dazu gekommen. Nach langen Verhandlungen zahlte die Gemeinde fiir den Unterricht an den h6heren Lehranstalten - M. 100.- j~hrlich. Als nach Iingerer Zeit auf Veranlassung seines Freundes, des Rektors H6lscher von der Oberrealschule, die Stadt ihren Beitrag erh6hte, war die Erlangung eines hoS heren Beitrages auch der Gemeinde schwierig. Dabei muB man beriicksichtigen, daB die Anstellungsverhltnisse nicht nur un. giinstig, sondern geradezu unwiirdig warren. Das Anstellungs: gehalt betrug MA. 3000,-, ein Betrag, der auch zur damaligen Zeit in keinem angemessenen Verhiltnis zu dem damals herr, schenden \ohlstand der Gemeindemitglieder stand. Die AnS stellung erfolgte von Jahr :u Jahr ohne Pensionsberechtigung oder anderweitige Versorgung. Die Kasualien wurden gar nicht oder hochstens in v6llig unzulssiger, man kann sagen un. wiurdiger \Weise entlohnt. Dabei waren auch die auBerenVer; haltnisse ungiinstig. Die Synagoge war zugig und kalt, und manche Erkrankung war darauf zuriickzutihren. Die Beerdigungen fan. den vom Trauerhause auf dem fuir damalige Verhaltnisse weit gelegenen Friedhof statt, und die Grabreden wurden angels jeglicher Leichenhalle bei Regen und Schnee im Freien gehalten. Zutreffend erkannte mein Vater, daB die Entwicklung der Gemeinde von der Hebung des Mittelstandes abhing, und er wandte sein Interesse vor allem diesem und seiner Jugend zu. Besonders aber gait seine \'irksamkeit den Minderbemittelten, die er nicht sowohl durch Almosen unterstitzen liel, als viel, mehr, und zwar vielfach mit Erfolg, wirtschaftlich durch Aus. bildungsm6glichkeiten zu heben suchte. Viele \on denen, auf welche die damaligen sog. Notabeln mit einer gewissen Mi13 achtung herabblickten, und mit denen sie wegen der sozialen Verschiedenheit keine Gemeinschaft suchten, wurden die besten Freunde meines Vaters, und gerade aus ihren Reihen sind durch ihn Pers6nlichkeiten hervorgegangen, die heute im \Wirtschafts. leben und im iffentlichen Leben Rang und Stellung einnehmen. Es gabJahre, in denen wohl kein die hihere Schule besuchender jiidischer Junge seinen selbstverstindlich unentgeltlichen - Unterricht in den librigen Schulfachern bei meinem waterr ge, nossen hitte, und auBerdem wurden zahlreiche Schuler, gerade aus den minderbegiiterten Schichten fiir eine bessere Schulbil: dung vorbereitet. Viele verdanken ihm ihre Zufibhrung zu h6o heren, besonders akademischen Berufen, die ihrer Veranlagung zwar entsprach, aber von kurzsichtigen Angeh6rigen nicht eins mal gewiinscht war. Viele auch aus unserer Gemeinde werden bei einem Riickblick auf die vergangenen Tage sich gewiss ., ~:i: I~:; : -''.,'L~V - 22 - dankbar der Tatsache erinnern, daB sie ihre heutige Lebens. stellung ohne diese Unterstiitzung nicht erreicht htten. Sein padagogisches Geschick ermoglichte es ihm auch, die besonders begabten Schiiler und Schiilerinnen herauszufinden und ihnen sogar aus den eigenen spirlichen Mittein eine aussichtsreiche Zukunft zu eroffnen, da auch hier eine weitherzige Gebefreu- digkeit der Gemeinde meist versagte. Neben dem Unterricht an der Religionsschule, an den hSb heren Lehranstalten, der Polackschen hoheren TSchterschule veranlaBte mein Vater auch den AnschluB an den israelitischen Gemeindebund, eine Att Vorganger des jetzigen PreuBischen Landesverbandes. In einer groBen Zahl \on Gemeinden, z. B. in Meckenheim, Godesberg, Rheinbach, Honnef, Sin:ig, Remagen, Linz, Andernach usw.iberwachteerden Religionsunterricht.In man. chen Gemeinden richteteer ihn auchtrotzaller \"iderstandeder verse alteten \'erwaltung ein undstellteein freundschaftliches Verhaltnis zur gesamten Lehrerschaft her. Es erscheint heute fast unvers standlich, wie neben dieser enormen Schultatigkeit noch Zeit fir seine sehr umfangreiche seelsorgerische Betatigung verblieb. Er kniipfte freundschaftliche Beziehungen :u den Geistlichen der anm deren Konfessionen an, und diesen rein personlichen Beziehungen hat die Gemeinde vieles zu verdanken. Im Gefangnis fiihrte er eine Seelsorge ein. Die Krankenhiuser sie batten hier damals noch eine viel groBere Bedeutung, %weil Koln keine Unis versitat, Diusseldorf keine medizinische Akademie und die vielen Kleinorte keine eigenen Anstalten hatten \urden regelmaiig besucht, die Kranken mit rituellem Essen versorgt u. s.w. Daneben war die Zahl der ihn tagliLh fur sich und ihre Kinder pers6nlich um Rat Fragenden keine geringe. In der ProvinzialsIrrenanstalt wurde ein regelmABiger Gottesdienst abgehalten, bei dem zeit- weise anfangs auch der Kantor Josef Abraham mitwirkte. Ich erinnere mich noch pers6nlich, wie der verstorbene Anstalts- leiter Geheimrat Pelmann mehrfach *einer \erwunderung dariiber Ausdruck gab, daB furdiesevon ihm aus r:tlichen Griindensohoch geschitzte T~tigkeit kein besonderes Entgelt von der Gemeinde geleistet wurde, und ich erinnere mich noch besonders deutlich, wie, seltsamer \eise gerade am Tage nach dem Tode meines \aters, Geheimrat Pelmann mir personlich einen Geldbetrag iiberreichte und dabei sein Bedauern dariiber audriickte, daB meinVater wenigstens nicht diesen Tag noch erlebt hatte, an dem er ihm zum erstenmal nach fast 20 Jahren eine auBere Anerkennung hatte iiberreichen kinnen, die ihm die Provinz in Anerkennung der Verdienste fir diesen Zweck zur \erfiigung gestellt hatte 23 - Durch eine solche von reinstem Idealismus getragene Ti tigkeit gelang es allmahlich, die Gemeinde so =u gestalten, daB sie in der jiidischen Allgemeinheit zu Ansehen gelangte und im Inneren befriedet wurde. Manchmal hatte er auch mehr oder weniger versteckte gehNssige Angriffe zu bestehen, und manche Enttauschung hat es ihm sicherlich bereitet, wenn die Gemeinde, mitglieder und ihre \erwaltung seine finanzielle Lage nicht ange, messen erleichterten und trot: eigenen Wohlstandes so wenig Verst3ndnis fur iu[3ere Anerkennung und Freigebigkeit zeigten, aber seine durch die Tat so oft bewiesene Friedensliebe konnte auch diese Hindernisse beseitigen, und sein Idealismus half ihm iuber solche Enttauschungen und die mannigfache Ausnutzung seiner auBerordentlichen Bescheidenheit hinweg. DaB auf diese \'eise das Ansehen des Rabbineramtes als solches nach innen und auBen, bei alien Beh6rden u. s. w, wuchs, war eine selbstverstandliche Folge, Bei vielen 6ffent: lichen Gelegenheiten und in private Verkehr hat dieses seinen Ausdruck gefunden. V\ie groB war auch der Unterschied zwis schen dem Ansehen des Rabbineramtes bei seinem Antritt und bei seinem frihen Tode! \ie wenig Verstandnis man vorher fir das Ansehen des Rabbineramtes hatte, erhellt um eine %on vielen Erinnerungen herauszugrelfen die Tatsache, daB mein Vater bis in die spate Zeit hinein oft seiner Enttauschung daruiber Ausdruck gab, daB nach seiner Berufung hierher noch nicht einmal das Gefuhl dafiir vorhanden war, daB es einer Einfiihrung in sein Amt durch eine irgendwie feierliche Form bedurft hatte. Als im lahre 1901 mein \'ater starb, fanden die Nach- folger eine befriedete Gemeinde, einen geregelten Gottesdienst und ein geordnetes Schulwesen vor, wie es durch ihren Vor- ginger, seine persSnlich gekniipften und gepflegten Beziehungen zu den Beh6rden und durch seine besondere \ertschatzung bei der gesamten Burgerschaft zu Ansehen gekommen war. Mit Eifer haben sie diesen Zustand zu erhalten und weiter auszu- bauen sich bemiiht. \Wahrscheinlich hatten sie nur zuweilen die Folgen des seltenen Idealismus ihres Vorgangers =u ihrem Nachteil zu verspiuren, der die Gemeinde unter Hintenansetzung seiner eigensten Interessen ohne jede Riicksichtnahme auf die notw\endigsten eigenen materiellen Bedlirfnisse von der Erfill lung finanzieller Leistungen entwShnt hatte. Ihre schwierigste Aufgabe bestand in dem Versuch einer Aktivierung der Gemeinde. Was in Jahrzehnten durch Zer- rissenheit des Gemeindelebens einerseits sowie durch das Fehlen jeder ernsthaften geistigen Fiuhrung und durch den Mangel an jeder verniinftigen Gestaltung des Gottesdienstes und des Res ligionssUnterrichtes nach wissenschaftlichen und padagogischen Grundsatzen andererseits, besonders an den geistigen oder geistig strebenden Kreisen gesiindigt war, lieB sich durch eine noch so aufopferungsvolle Titigkeit wahrend =wei Jahrzehnten - was bedeuten zwei Jahrzehnte flir eine Gemeinde! nicht vIllig beseitigen. Denn das war das beda.uerliche und bedenks liche Merkmal in der Struktur der Gemeindeetwa seit 1830-1879, daB weder flihrende geistige Krafte im Gemeindeleben vorhan' den warren, noch nennenswerte Personenkreise, die von sich aus mit geistigen Kraften sich bemiihen konnten, diesen lethargi, schen Zustanden enigegen :u arbeiten. Es bleibt eine schwere Aufgabe, wertvolle Ktafte fiur das Gemeindeleben zu gewinnen, wenn sie auf Grund historischer Entwicklung einmal verloren gegangen sind, und es ist eine cbenso schwere Aufgabe, eine Gemeinde fir geistige Dinge :u gewinnen, wenn sie sich - selhstverstandlich von geringen Ausnahmen abgesehen aus einem kleinbigrgerlichen Personenkreis zusammensetzt, dem es nach seiner ganzen Einstellung :um Leben an Interesse flir all: gemeine Angelegenheiten mangelt. Die Schwierigkeiten der Aufgabe, nach dieser Richtung hin bessernd =u wirken, wurde nur dadurch erleichtert, daB infolge der politischen und wirt- schaftlichen Entwicklung die Jugend allgemein sich mehr flir offentliche, insbesondere auch jiidische Dinge interessierte, und daB die immer bedrohlicher werdenden Gefahren von auSen her dazu =wangen, daB der Einzelne sich mehr als bisher aufseine unl6sliche \'erbundenheit mit dem Schicksal der Gemeinschaft besinnen und daher wenigstens nach Moglichkeit fir diese mit- arbeiten muBte. Es war ferner auch von 'orteil, daf das Dreiklassenwahlsystem Hel, wodurch mit dem frliher herrschen- den sogenannten Notabeln System formell gebrochen und die 116glichkeit geschaffen wurde, wertvollere Krifte in die \'er: waltung zu berufen, soweit sie vorhanden sein sollten. Doch mit der Schilderung dieser \'erhiltnisse greifen wir schon in die Gegenwart ein, welche die Lebenden kennen. Um Saber die gan=e Struktur der Gemeinde, ihre Starken und Schwa~ chen kennen zu lernen, erschien es angezeigt, auch einmal einen Riickblick auf die V'egangenheit zu werfen. ;- .: ' 25. . Zukunftsaufgaben der Bonner Synagogengemeinde. \'er, wie ich, der Vewaltung der Bonner Gemeinde seit dem Jahre 1908 formell angehirt hat, aber auch schon Jahre vorher in ihr selbstandig mitarbeiten durfte, ist nicht nur be: rechtigt, sondern auch verpflichtet, bei seinem Abgang wenig: nigstens einmal in groBen Umrissen die Aufgaben zu zeigen mit deren L6sung sich die Gemeinde in absehbarer Zeit wird beschaftigen miissen. I. Diewesentlichste Aufgabe der Verwaltung besteht darin, zu versuchen unter der tatkriftigen Unterstiitzung ihres geistigen Fuhrers eine ,Aktivierungc, der Gemeindemitglieder herbeizufiih. ren. Darunterist nichtzu verstehen, daB jeder mehr oder weniger dazu Berufene an einzelnen VerwaltungsmaBnahmen eine nega: tive Kritik iibt oder ohne Sachlegitimation sich in die Verwal: tung, gottesdienstlichen oder Schulverhiltnisse u.s.w. einmischt. Darunter ist auch nicht =u verstehen, daB einmal nur bei be: sonderen Gelegenheiten der Einzelne sich beteiligt, da6 die berufenen Vertreter der Gemeinde bei besonders wichtigen Ta: gesordnungen vollzahlig erscheinen oder daB bei Besprechungen von Dingen, die einmal uber den Alltag hinaus gehen, bei WXahlen oder dergl. Reden gehalten werden, die man im par: lamentarischen Leben als ,Reden zum Fenster hinausr zu be, zeichnen pflegt. Unter ,Akti\erungc< ist vielmehr die Schaffung eines Zustandes zu verstehen, dessen charakteristisches lerkmal darin besteht, daB der Einzelne seine unlisliche Verbundenheit mit der Gemeinde nicht bloB in \\orten, sondern durch Taten fortgesetzt bekennt und selbst, unter Hingabe von Zeit, an ern: sten und wichtigen Dingen mit inniger Hingabe mitarbeitet. \Wenn die Gemeinde aus besonderen Ani3ssen die Gemeinschaft -usammenruft, so darf der Einzelne nicht schon darin seine Befriedigung finden, daB die Verwaltung der Gemeinde in dieser \Weise tatig ist, sondern das lindeste, was von ihm ver, langt werden muB, ist seine Anwesenheit. So lange nicht die Gemeindemitglieder in ihrer Gesamtheit erkennen, daB gesell: schaftliche oder berufliche Verhinderungen besonders in den schweren Zeiten der Gegenwart kein Entschuldigungsgrund da' fiir sind, an wichtigen Gemeinschaftsverhandlungen nicht aktiv teilzunehmen, so lange fehit es an der unbedingt erforderlichen Aktivierung. Es geniigt auch nicht die bloie Anwesenheit in den Verwaltungsk6rpern, die Entgegennahme der blitteilungen lber die Arbeit der Anderen und eine Kritisierung. Es w~re 26 - ein unertriglicher Zustand, wenn einer Gemeindeverwaltung Personen angeh6ren sollten, die nicht selber von sich aus auf groBe Gesichtspunkte hinweisen, geistige Anregung geben und an der Verwirklichung groBer Gedanken selbstSndig mitars beiten, sondern nur danach Umschau halten sollten, ob bei einer Abstimmung der Nachbar =ur Rechten oder =ur Linken seine Hand erhebt. Es ist schon ein groFes MaB von Beschei. denheit, wenn geistliche und weltliche Fiihrung der Gemeinde zunachst einmal die Anwesenheit der Gemeindemitglieder bei Veranstaltungen irgend welcher Art als ein Plus buchen. Es schadet unsagbar dem Anschen nach innen und auRen, wenn ein grol3er Tell derienigen fehit, flri welche die Arbeit verrichtet wird. Nur auf die wirklich Anwesenden kann durch Belehrung und Aufklarung gewirkt werden. MAan sollte meinen, daB die gegenwartige Zeit fur eine solche Aktivierung besonders ges eignet sein multe. Die Jugend wendet sich von der poli: tischen Entwicklung beeinfluft wieder mehr auch jiidischen Angelegenheiten zu, und die wachsende wirtschaftliche und po= litische Not aller sollte doch diesen ZusammenschluB von selbst f6rdern. Wie tief muAte die Inaktivitat in der historischen entwickelten Struktur der Gemeinde verankert sein, wenn man selbst in solchen Zeiten wie die Gegenwart Erfullung gesell: schaftlicher und beruflicher Pflichten uber die Schicksalsfragen der Gesamtheit stellt! Erst wenn einmal der Zustand erreicht wird. dafa alle Gemeindemitglieder das Schicksal der Gemeinde als ihr eigenes Schicksal erkennen und erleben, wenn die \ielen Ungeistigen etwas geistig werden, sich wenigstens bemuhen, wird die Aktivierung durchgeflihrt sein. Aber nicht nut die h6chst bescheidene Forderung der Anwesenheit :ur Bekundung des Gemeinschaftsgefiahles und :ur Entgegennahme der hier so erforderlichen geistigen Beeinflussung ist die ein=ige \'oraus. set:ung einer Aktivierung. Der Einzelne muB, selbst wenn bei seiner Veranlagung es ihm schwer fallen mag, umlernen und neben der Tatigkeit flir seinen Beruf und die berechtigten ma: teriellen Interessen wenigstens die Bedeutung geistiger Dinge :u erkennen sich bemihen. Die Gegenwart kann sich nicht mit Minnern und Frauen begniigen, die manchmal sogar ohne tiefere Empfindung, lediglich aus angewohnter Anhanglichkeit an eine Tradition, hebraische Gebete hersagen, die sie nicht \erstehen, oder Gebrauche iben, deren Sinn und Zweck ihnen nicht einmal bekannt ist. Die Gegenwart braucht Menschen, die wenigstens das Bestreben allmahlich lernen, sich flir geistige Dinge zu interessieren und geistige Tatigkeit richtig einzu, sch;tzen. \as nitzt der beste und kluigste Generalstab, -\enn -- 27 - er keine Kampftruppen hinter sich hat! Die Ordnung der Ge. meindeangelegenheiten, ihr Gottesdienst, ihre Schulen und ihre Einrichtungen missen dem Interesse auch derjenigen nahe geS bracht werden, die sich bisher in bedauerlicher \Weise und ins folge Mangels jeden geistigen Strebens davon fern hielten. Ob sie wollen oder nicht, sie geh6ren einer Gemeinschaft an, deren Schicksal ihr eigenes Leben unmittelbar in sich schlieBt. Daran indert kein Austritt aus der Gemeinde etwas, ja nach der jetzi, gen Entwicklung nicht einmal der Austritt aus dem Judentum oder die Taufe. Erst wenn die Allgemeinheit einmal ihre Be; reitwilligkeit =ur geistigen Entwicklung durch die Tat, nicht durch schbne Redensarten, bewiesen hat, wird es auch eine o16glichkeit geben, aus ihr diejenigen auszuwahlen, welche Ges meindearbeit im praktischen Sinne erfolgreich listen konnen. Die Auserwahlten werden dann auch gerne diese Arbeit uiber- nehmen, denn nichts ist tur denjenigen, der fihren soil, be, driickender als der Gedanke, nicht auch Verstandnis und Be- reitwilligkeit zur Mitarbeit sondern nur trige Ungeistigkeit bei denjenigen =u finden, die er fiihren soil. Freilich verlangt eine solche Aktivierung trot: aller bestehenden wirtschaftlichen Not auch 1liihe und Aufwendung von Zeit und geldliche Opfer. Das ist kurz das, was unter >Aktivierung<< der Gemeinde :u verstehen ist. Alan kinnte vielleicht ohne geniigende Sachkenntnis den Einwand erheben, als habe in den vergangenen Zeiten die \erwaltung die Angelegenheiten der Gemeinde selbststandig er- ledigt und dadurch die Gemeindemitglieder von der Mitarbeit entwahnt. Dieser Einwand trifft nicht zu und ware nur ein unrich: tiger Entschuldigungsversuch fir das \'ersagen eigener Mlitarbeiter. Denn bevor eine oben geschilderte Aktivierung durchgefihrt ist, fehit es von gan: geringen Ausnahmen abgesehen an geeigneten Kraften, die in der Lage sind, die Aufgaben einer Gemeinde in der Gegenwart auch nur einigermaBen so zu flihren, und die Arbeit so :u listen, \ie das Ansehen nach innen und auBen es erfordert. Soweit die Verwaltung selbb standig arbeitet, ist das lediglich die Folge des Mangels an ge: eigneten Kraften, und Ursache und \Wirkung diirfen nicht mit- eiander verwechselt werden. Gesellschaftliche \erschiedenheiten m6gen bestehen, und sie haben auch was oft von unseren Glaubensgenossen iiber- sehen wird in der Verschiedenartigkeit der Lebensgestaltung und in der verschiedenen Gestaltung der Lebens- und Berufs- interessen und des Bildungsganges ihre Begriindung. W'enn es sich aber um Dinge handelt, welche die ganze Gemeinschaft unterschiedslos angehen, dann mehr Korpsgeist \enigerReden ind Kritik, aber statt ihrer BetHtigun'g in der oft gar nicht in die Erscheinung tretenden Kleinarbeit. \Veniger, was pathetisch und sch6n klingt, aber doch nur platonisch und billig ist, sich auf ,das jidische Herz, berufen, als auch unter Opfern einmal - ,jiidische Tat', beweisen! II. Das Rickgrat jeder Gemeindeverwaltung besteht in der ordnungsm3Bigen Durchfiuhrung des Etats. Jede Gemeinde kann den Etat nuraus Beitrigen bestreiten, :u denen die einzelnen lits glieder nach den gesetzlichen Bestimmungen heranzuziehen sind. Bisjetztsinddie Kultussteuern alsZuschlagzurEinkommensteuerers hoben worden. Dieser Zustand wird in der Zukunft wohl nicht beibehalten werden k6nnen. Die geset:liche Regelung der staat, lichen Einkommensteuer enthalt schon erhebliche Ungerechtigs keiten. Der Kaufmann, der seine Steuererklarung nach der Bilanz abgibt, ist rechtlig vllig einwandfrei ohne den leisesten \Ver> dacht einer Schiebung berechtigt, in diese Bilanz eine Reihe von Posten, Reserven, Abschreibungen u. s. w. einzusetzen, Gesells schaften und Schachtelgesellschaften :u bilden, die in gesetzlich zulassiger \Weise seine Steuerpflicht zu seinen Gunsten beein- flussen. Die grofe Zahl der freien Berufe, der Arzt, Anwalt, Ingenieur, der Leiter eines Konzerns, der Geschaftsfiihrer, der Lehrer, der ULniversitatsprofessor u.s.w. sind hierzu nicht in der Lage. Der Kaufmann, der nach der Bilan: kein Einkommen hat und ,von der Substanza lebt, zahit keinen Pfennig staats liche Einkommensteuer, also auch keine Kultussteuer, selbst wenn er nachweisbar zur Befriedigung seines Hausstandes und seiner pers6nlichen Bedurfnisse z. B. Ml. 20000,- verbraucht! \'enn aber z. B. ein Angeh6riger der \orerwahnten Berufe ein Einkommen von M. 5000,- hat, und, sei es wegen wirtschafts licher Teuerung oder Krankheit in der Familie oder sonstiger Unglicksfalle, aulter diesem Einkommen noch den Betrag von l. 7000,- von seinem mihsam ersparten 'erm6gen wahrend des Jahres aufwenden mu3, so hat er gleich\vohl ein Einkom; men von M1. 5000,- restlos :u versteuern und dafur auch Kultussteuern zu bezahlen, obwohl auch er ,von der Substanzc gelebt hat. Diese Unbilligkeit kann sich der Staat erlauben, weil niemand sich der Steuerpflicht ent=iehen kann. Anders in den Synagogengemeinden! \'er den oben geschilderten Zustand als unbillig und wirtschaftlich auf die Dauer unhaltbar nicht ertragen kann, wird sehr leicht in die Gelegenheit kommen k6ns nen, durch einen Federstrich aus der Gemeinde auszutreten, um damit wenigstens die Kultussteuern zu ersparen. Schon zur - T-i,- . 29 ;,%-:. -,?;:..,!.*, Beseitigung dieser Ungerechtigkeit und der mit ihr verbundenen " Gefahren scheint daher fiir die Zukunft eine Neuordnung geboten. Gesetzlich stehen ihr Bedenken nicht entgegen. Ein abweichendes Steuersystem kann satzungsgemaB eingefiihrt werden und ist auch in einer Reihe von Gemeinden schon eingefiihrt worden. Ob dazu nach dem Preussischen Geset: von 1847 die Genehmigung der Regierung ertorderlich ist, kann mit Ricksicht aufdie Reichs- verfassung theoretisch zweifelhaft sein; der Staat steht jeden- falls auf dem Standpunkt, daB dieses Geset: in dieser Beziehung noch fortbesteht. Es besteht die M6glichkeit so ist es :. B. teilweise in Anhalt daB durch eine =u bildende Kommission eine Ein- scht:-ung der Gemeindemitglieder erfolgt. Selbst'erstandlich steht dann der Rechtsweg offen, aber in diesem Rechtsweg mut dann der Steuerpflichtige mit seinen Belegen hervorkommen, und es werden dann seine gesamten Verhaltnisse auch unter Bericksichtigung seines tatsachlichen \'erbrauches ermittelt. DaB man dies vielfach schon mit Riicksicht auf die staatlichen Steu- erpflichten nicht wiinscht, braucht nicht besonders hervorge, hoben zu werden. In Mliuhlheim Ruhr ist, Zeitungsnachrichten =ufolge, kurz- lich xorgeschlagen worden, die Besteuerrung nach der H6he des Mietwertes der \Vohnung vorzunehmen, ein Verfahren, das mir pers6nlich unbillig und durchaus ungeeignet erscheint. In anderen Gemeinden, :. B. in K6nigsberg, hat man neben der Einkommensteuer auch die \ermigenssteuer als Steuermasstab herangezogen. Danach haben steuerpflichtige Gemeindemitglieder, die zur Einkommensteuer oder zur Vermogensteuer veranlagt sind, als Synagogensteuer einen bestimmten Prozentsatz dieser Steuer ab:ufuhren, jedoch mit der MlaBgabe, daB die nach der Einkommensteuer berechnete Kultussteuer auf die nach der \er- mogenssteuer zu errechnende Kultussteuer angerechnet wird und umgekehrt, sodaB jeweils nur der Synagogensteuerbetrag zur Erhebung gelangt, der nach Errechnung der hohere ist. Sofern ein steuerpflichtiger Gesellschafter einer offenen Handelsgesell, schaft oder Komanditgesellschaft zahlungspflichtig ist, wird der seinem Anteil am Gesellschaftsvermogen entsprechende Bruchs teil der von derGesellschaft entrichteten Reichsverm6genssteuer bei der Veranlagung zur Kultussteuer mit herangezogen. Dieses System soil sich, wie mir der Vorsitzende der KonigsbergerGe meinde personlich &rklWrte, sehr bewhrt haben. Der Prozent satz, der von der Verm6genssteuer herangezogen wird, kann anders, und :war h6her festgesetzt werden wie der Prozentsatz der Einkommensteuer. 30 - Auch dann, wenn man die Einkommensteuer als Grund. lage beibehalt, wird es erforderlich sein, eine gerechtere Staffelung und insbesondere eine Begrenzung nach oben vorzunehmen. \"enn bei den hohen Einkommen vom Staat soviel fortgesteuert wird, daB dem Zensiten die Hilfte seines Einkommens verbleibt, erscheint es unbillig, von dieser Halfte noch einmal etwa bis zu '' fur Kultuszwecke fort:usteuern. Die Gefahren des Austritts sind sonst sehr groB. Die Gemeinde Hannover erhebt neben Zuschligen zu der Reichs-Einkommensteuer noch einen 'gestaf. felten \'erwaltungsbeitragc. Als MaBstab fur die Staffelung dient der von dem Zahlungspflichtigen in dem dem \'eranlagungsjahr vorauf gegangenen Rechnungsjahr geleistete Steuersatz, oder die fur diesen mangebliche Einkommensteuer. Fur stimmberech. tigte Personen, die keine Reichseinkommen, oder Lohnsteuer zu entrichten haben, wird ein Mindestverwaltungsbeitrag jahr: lich festgeset:t. Es wird also Aufgabe der Gemeinde sein, unter finanz: technischer Beratung ihr Steuersystem neu zu regeln. III. Ein schweres Problem bildet die etwaige Vereinigung mit den Gemeinden Poppelsdorf und Beuel. Es war gewi3 ein groves \'erdienst der Verwaltung, als um 1875 die bis dahin mit der Bonner Gemeinde vereinigten Landgemeinden ausger schieden wurden. Sie waren fuirjede, auch noch so geringe, fortschrittliche Entwicklung absolut unzuganglich und daher ein Hemmschuh fur jede erspriei3liche Verwaltungstatigkeit. Die landliche Bevolkerung set:te sich damals noch zum groBen Teil aus einem Personenkreis zusammen, der schon im allgemeinen Bildungsgrade sehr tief unter dem Niveau der stadtischen Bes vilkerung stand und mit dem iiberhaupt ordrungsmaTig nicht zu verhandeln war. \littlerweile sind aber 50 Jahre ins Land gegangen, und alle Lebensverhaltnisse haben sich von Grund auf geanderi. So muf man wenigstens dem Gedanken eines mbglichen Zusammenschlusses niher treten, und ich habe viel, leicht als letzte meiner Amtshandlungen solche \erhandlungen anzubahnen mich bemiiht. Damit soil keineswegs gesagt sein, daB dieser ZusammenschluB unter alien Umstanden kommen muB, denn neben den materiellen Gesichtspunkten spielen hier S auch ideelle Gesichtspunkte der Bonner Gemeinde eine erheb, S liche Rolle. X'enn die \'erwaltung nichtso gestaltet werden S knnte, wie es dem Geiste einer modern entwickelten liberalen Gemeinde entspricht, miiBte er abgelehnt werden. :- Augenblicklich handelt es sich geradezu um einen Leer: lauf der Verwaltung. 1st es denn erforderlich, daB zum Unter, ..... .7. die Schulen Bonns besuchen, oder zur Aufrechterhaltung des Sabbathgottesdienstes, an dem ein M'linjan oder etwas Imehr. tell nimmt, eine Verwaltung gefiihrt wird, zu der der Landesverband preu3ischer Synagogengemeinden mehrere tausend Mark zahit und die dariiber hinaus in der Hauptsache von 3-4 Mitgliedern fin: nanziert wird, und zwar gerade von denjenigcn, denen die Bonner Kultus:Einrichtungen vollauf genugen und die fiir die Dauer ernstlich nicht gewillt sind, einen Kultusapparat fur andere zu be=ahlen, die nichts, oder so gut wie nichts dazu beitragen. Selbstverstandlich soil damit gegen den Kultusbeamten nichts gesagt sein, und ich halte es fur eine selbstverstandliche Pflicht, daB er bei einer Anderung der Verhiltnisse vor Sorge und Not geschiitzt wird Der Landesverband weiB kaum die notwendigen Mittel aufzubringen, um die RabbinerSeminare, die Lehrers Seminare, die Schulen aufrechtzuerhalten, die sonst verhungern- den \Vitwen und Vaisen von Lehrern auf das Notdiirftigste zu unterstiitzen oder weitab von der GroBstadt liegende kleine Ges meinden notdiirftig mit einem Lehrer zu versehen u. s. w. u. s. w. Die Gemeinden klagen iuber die Beitrige, die sie an den Lan= desverband aufbringen miissen, und dann sollte es nicht m6glich sein, daB die wenigen Kinder ihren Religionsunterricht in den Bonner Schulen erhalten ? Sollte es nicht m6glich sein, daB die am Gottesdienst interessierten Kreise das Bonner Gotteshaus besuchen, und daB dann die Mittel des Landesverbandes fiir andere Zwecke frei werden ? Es ist kaum anzunehmen, daB aus ernsthaften und stichhaltigen religi6sen Grinden Mitglieder der Beueler Gemeinde die Bonner Synagoge nicht besuchen wiurden. Aber selbst wenn es nun solche Personen gabe, gegen deren gefiihlsmaBige Einstellung hierdurch nichts gesagt werden soil, so muL doch auch hier der Grundsat= gelten, daB das Allget meinwohl vor den Interessen der Einzelnen steht, und wenn man vielleicht diejenigen, die gefulhlsma8ig eine besondere Ver, waltung beibehalten wollen, vor die Wahl stellen wilrde, ent, weder die Synagoge in Bonn =u besuchen oder ihren Kultus aufrecht zu erhalten, ihn aber aus eigener Tasche zu finanzieren - so weiB ich nicht, welche von beiden Mbglichkeiten ihnen als das geringere Obel erscheinen wiirde. Ahnlich liegt es mit Poppelsdorf, zu dem auch Kessenich, Endenich, Lengsdorf und Duisdorf geh6ren. Diese Orte sind allm~hlich riumlich mit Bonn so zusammengewachsen, und in der allgemeinen Verwaltung zum groBen Teil so vereint, daB die Trennung der jildischen Gemeinden bald wie ein historisches 'Oberbleibsel erscheint Kaum vergeht eine Tagung des Rates ,: ::;! ,* ': i -', `.": ; B U(O LaidL IUC3VCLUdIIUCa, aui1 l Jti n 1..n>, ii Iu -.Lfaas i.IL ,,,a1.- .-_ gefragt were, ob sich dieser Zustand nicht endlich beseitigen-: lasse. Bei Poppelsdorf liegen die Verh;ltnisse noch besonders so, daB gerade die bessere \Wohngegend Bonnn sich in seiner Bannmeile befindet. DaB viele aus der Gemeinde Poppelsdorf ausgetreten sind. ist uns bekannt. MlIglich und wahrscheinlich, daB sie bei einer Vereinigung wieder Steuer zahlen wiirden. Ihre Einwinde, der Austritt beruhe auf Abneigung gegeniiber dem veralteten Kultus in \\"irklichkeit ist es Steuerflucht - sind dann ausgeraumt. Hier ist die Aufrechterhaltung eines besonderen Kultus gleichfalls uberflissig. Auch hier besuchen die Kinder die Bonner Schulen, und die blitglieder kinnen ihre religidsen Bediirfnisse in Bonn befriedigen. Orthodoxe im eigentlichrn Sinn gibt es hier nich der Beobachtung der Eins stellung =u den religiosen Gesetzen kaum. Aber selbst wenn es eine kleine Zahl solcher g;be, hitte auch hier dasselbe wie fir Beuel :u gelten, Die Zusammenlegungsfrage mu3 grindlich beraten werden, namentlich auch in ihrer Auswirkung auf den Etat der Bonner Gemeinde. Dabei wird zu berucksichtigen sein, daB diegeord- nete Steuerverwaltung der Bonner Gemeinde die Zensiten ge, rechter und straffer zu erfassen in der Lage sein wird. Lange noch %\ird die Losung dieses Problems dauern. Ins zwischen bestehen Richtlinien, wonach die nicht zur Bonner Gemeinde gehbrigen und aus den Nachbargemeinden ausgetres tenen Gemeindemitglieder :war den Gottesdienst besuchen und ihre Kinder hier unterrichten lassen k6nnen, aber gewissen Be- schrainkungen unterliegen, soweit es sich um die Benut:ung des Friedhofes und die litwirkung unserer Kultusbeamten handelt. Diese Richtlinien miissen in der Zwischenzeit zu Beschliissen ausgebaut werden. Es ist ein unm6glicher Zustand, daB ein formell :u Poppelsdorf geh6rendes, aber dort ausgetretenes blitglied einen sogenannten 'freiwilligenc< Beitrag zahlt, und womoglich noch das Empfinden hat, der Gemeinde eine be, sondere xZuwendungc gemacht zu haben, obwohl er von den religi6sen Einrichtungen hier Gebrauch machen darf und auch im iibrigen sich wie ein Mltglied der Gemeinde behandeln laBt. Es ist z. B. eine Ungerechtigkeit gegeniiber den Steuerzahlen, den, den Begrabnisplat: fur ein solches Mitglied gegen Zahlung desselben Betrages zur Verfiigung :u stellen wie den Gemein, demitgliedern. Es ist ebenso eine Ungerechtigkeit, wenn ein solches MAitglied seinen Kindern den Religionsunterricht durch die Kultusbeamten erteilen lat, deren Gehalt nur durch die Steuern der wirklichen Gemeindemitglieder aufgebracht wird. .. ..... ...... ' $1 ii ~_ r: -;;: ' ~",.rrel: Aus steuerlichen IVlltteln mul der rrreclhot unterhalten, muU Vorsorge fiir einen neuen Friedhof getroffen werden. An sole chen Einrichtungen teilnehmen zu k6nnen, weil man einen freiwilligenc Beitrag selbstverstlindlich um ein Vielfaches geringer als der eigentliche Steuerbetrag zahlt, ist eine Un. gerechtigkeit, die unter -allen Umstinden beseitigt werden muB. Freiwillige Beitrage fur \\"ohltatigkeitszwecke wird die Ge- meinde jederzeit von Herzen gern und dankbar annehmen. Aber freiwillige Spenden als Bruchteil eines an sich geschuls deten Steuerbetrages als vollen zu werten, musste fiir die Folge unzulassig sein. I\ . Eine wesentliche Aufgabe besteht auch darin, die Stellung der Kultusbeamten, des Rabbiners und Lehrers weiterhin zu festigen. Diese Beamten sind gleichsam die Pole, um welche sich das Gemeindeleben dreht. Sie sind diejenigen, die schon durch ihr W'irken in der Schule am allermeisten den verbins denden Zusammenhang mit den anderen Konfessionen herstellen. Der Rabbiner gilt auch nach auBen als geistiger Fuihrer. als eigentlicher Reprasentant der Gemeinde. Seine standigen man- nigfachen Beziehungen zu dem allgemeinen, 6ffentlichen Leben in unserer Stadt sind in ihrer Auswirkung fiir das Verhaltnis der gesamten Birgerschaft zur Gemeinde bedeutungsvoll. Alan vergesse niemals, daB nur derienige mit Arbeitstreudigkeit und Erfolg arbeiten kann, der nicht auf der Parteien Gunst oder Ungunst Riicksicht zu nehmen braucht, sondern dem eine un- abhTngige Stellung gestattet, nur von 'erantwortungsgefiihl und gewissenhaftem PflichtbewuBtsein geleitet, die nach bestem \'issen als richtig erkannten \Wege zu beschreiten. Kritik, die leider heute mehr als je an allen im 6ffent- lichen Leben stehenden Personen, besonders den Beamten, ge- iibt wird, und deren AusmaB oft im umgekehrten Verhaltnis zu ihrer Berechtigung und zur Lauterkeit ihrer Motive steht, darf niemals zu einer SchmElerung des Ansehens eines solchen Amtes und seines Traigers fiihren, wenn nicht die Gemeinschaft selbst den grbBten Schaden leiden soil. Die materiellen Ver. haltnisse der Beamten, die noch zu Zeiten meines sel. Vaters geradezu beschamend fiir die Gemeinde geregelt waren, miissen so gestaltet bleiben, daB sie nicht nur vor dringender auBerer Not geschiitzt, sondern auch in der Lage sind, ihre in unseren Tagen besonders schwierige Aufgabe mit Arbeitsfreudigkeit, welche die Quelle allen Erfolges ist, zu erfillen. Die Opfer, die der Einzelne dafir etwa aufzubringen hat, werden um so M..r - 34 -- leichter getragen warden, wenn er erkennt, daf doch die Be- amten Tag fur Tag und bei alien Gelegenheiten fur die Ges meinde, also auch fir ihn tatig sind, wahrend er selbst - manchmal sogar ganz unt3tig die Friichte dieser Titigkeit genient. Auch der Honorierung der sogenannten Kasualien wird besondere Aufmerksamkeit zu:uwenden sein, bis einmal die in MAittelgemeinden schwierige Ablosung der, selben durchgefihrt ist. Es darf nicht wieder vorkommen, daB ein reiches Vorstandsmitglied das ist ein kleines Beil spiel aus personlicher Erinnerung dem Rabbiner fir das Ge: dachtnisgebet am Jahrzeitstage fiinf (!) Mark ibersendet! V'. Zu dem auleren Aufgabenkreis der Gemeinde wird es geh6ren, fur die Beschaffung eines neuen Friedhofes bei- zeiten \orsorge :u treffen, sei es im AnschluB3 an einen der allgemeinen neuen Friedhofe, sei es durch irgendwelche KomS binationen bei der etwaigen Eingemeindung von Beuel und Poppelsdorf. Jedenfalls Il3t diese Frage keinen Aufschub mehr zu, und auch die Opfer, die etwa erforderlich werden sollten, missen \on der Gemeinde unter alien Umstanden getragen werden. VI. \'or allem aber wird der Gedanke der Einheitsgemeinde und der Religionsgemeinde und die Aufrechterhaltung des Friedens bei alien Gelegenheiten oberster Grundsat: bleiben, und die Gemeinde wird sich da\or hiiten mn.ssen, durch po= litische Einflisse aus ihrer Mlitte oder \on Personen, die nicht einmal zu ihr gehoren, ihre politische Richtung aber in sie hin- eintragen swollen, sich der Gefahr der Uneinigkeit auszusetzen, die bis zum Zeriall fiihren kann. Allen religi6sen Richtungen, die ernsthaft sind und mit der sonstigen Lebenshaltung der in Be: tracht kommenden Personen ubereinstimmen, ist nach Il6g lichkeit Rechnung zu tragen, aber auch hier gilt der Satz, )>Salus public supreme lex!c t'ine Gemeinde mit einer Seelenzahl von 1000 Alitgliedern wird nicht ohne weiteres in ihren Ein- richtungen sich nach einer ganz kleinen Gruppe von 10-20 oder etwas mehr bestimmend richten durfen. \'er zuzieht, weil3 von vornhererein, daB die Gemeinde im ,liberalenc< Sinne geleitet wird. Nach unseren Gemeindesatzungen sind alle Mitglieder, auch die Frauen, in ihren Rechten und Berechti- gungen an allen Einrichtungen, auch am \'ahlrecht, und An. wartschaft auf Unterstutzung gleichgestellt. Private Vereinis gungen mit irgendwelchen innerlich berechtigten Zielen kbnnen sich selbstverstandlich bilden, aber sie diirfen niemals auch nur den Keim fur eine Absonderung aus der Gemeinde in sich tragen. \'enn hier einmal, was gliicklicherweise nicht zu ers warten ist, Gefahren entstehen sollten, wird diesen nicht nur aus ideellen sondern auch aus finanziellen Griinden zu begegnen sein. \"ie aus der Geschichte unserer Gemeinde sich ergibt, haben gerade oft Personen, die am wenigsten Opfer brachten und zu den finanziellen Lasten beitrugen, Sonderbestrebungen einzuleiten versucht. Die Gesamtheit wird sich mit Recht gegen irgendwelche durch ein solches \'erfahren entstehende Mehrbes lastung wenden miissen. Auch hier wird der Grundsatz Gels tung haben, daB das Interesse der Gesamtheit Liber den Inter. essen einzelner Personenkreise zu stehen hat. Aktivitit, Frieden und Aufrechterhaltung der Einheitsge- meinde, das miissen auch in Zukunft die Hauptleitsterne sein. + + + " "-" . '."/ f'p I tr Il v~~- ~ '9efaddci otteobtenft. ;I. _onn Seuel 3poppelsbort _pril Sorm. _ibenbs _orm. 'benbs Sorm. Wbenbs 1littrood) 1. 68 6'/2 6s/4 Monneret.2. 9 p3rebigt 68/4 9 6'.2 8'/2 areitag 3. 9 7 9 71'/ 8 /2 68/4 Stenstag 7. 1 7 7 06/4 a'ittrooc 8. 9 p3rebtgt 7 9 7 8'/2 )onneret. 9. 9 8 9 8'/ Sabbatkto(ottesbienit. Srettag hlbenb 7 7J/e 6/4 eaniftag Bormittag 9 9 81/' 91admittag 4 1 ~Religionsunterrictt. Mie 'lufnabme ber neuen u chiller (com 1. 6cduljabr ab) finbet QSittwod), ben 15. 2pril 4 UhIr in ber Oberreal- fd)u[e, 'Brlcienftr. 15 (gegenliber ber Seetoovenballe) ftatt. 9Sabb. Mr. Qev). Mr. 5alk Wolnj,3erein. Ter Serein, ber fif) bie rituele 'erplegung armer jtlbiffder Sranker in ben Rliniken unb 5ofpitaiern jur 2lufgabe gemacdt hat unb audc fonft in FllUen bringenber 9lot burcf fofortige Un- terftiltung tilft, bittet ale, bie ilm nod) fernfteben, g1itgIies ber u toerben. Ter ceitrag ift 5 q3fg. pro 'Wodje, im 3aore Wlt 2,60. 9tnmelbungen an Srau emma etern, 13op- pelsborfer 9Ilee 44. Ius ber epriilententa nte tung uom 25.ebruar. 3m Zorftanb rourben aum .I9orfibenbenMr.: amuel, bum 2. 2. Rollmann, u 9rotok.cillrern (E. (o[bfcdmibt u. Sr. diroar in ber O es priaieutang bum 1. Sorf. 3akob iat)er, bum 2. 2. tilberbad), bu 'rrotok. tiiqlrern 8eelig unb Cofmann geroil)t. 3unL 2et)rer unb Rantor rourbe 2Serer QI3interberg aus uben, geb. 22.1.1900 in Q IBen[taufen, gerowiat; er oirb fein 9imt im 3uni antreten. Ter neue (tat ba- lanaiert mit 36.450 21. (42.966 21. im 'oriai)r), ber 8teuerfab bleibt berfelbe. S9ed)tsanmalt Mr. Qol4n rurbe Sumn 3atsmitglieb Im pr. SanbesDerbanb geromtilt. Gemeinbebibliotltek: (Entltelene 1ildcer finb berrn frankfurter Surlidchugeben. a langarigerAusbildung an' dei akadem Fraueiklinik inDi iusel: r" dorf.nter Prf. ankow: und'roi: Dr. Sdino l(( Zt. Chelarz. de. S... l lr og.-geburtshihl' Abt,-: des" israel. Asylsr KGln), an: :der, fje e : . A:. i .iiiatif .enklinik- i'.Kolni'uhner of; p r.Fth an adeni.r'. nk ", O 'li :uPtltkranken huses;iq.Darmstaitdtrifitr .Ober. Meder SIf i aln Ireed 'und Eriatfzkassen zugeaen sae e. a :' Sprees isu ivo l, 0.1- 2 und ,21, U' 6 .. .2 .. ... :';. -.......9.. :" : .:jr,. ....... .. . .[ ':- :..'::.. S'i:*. .:'- '-t< +<.^ .`.+'.t "^ : u* ; ., ^ Bt V SSEL Pn sona iige F6r t lenil e Foriil. Sdenjiaugs1bueitKqrperkutw -'. s':. P'Feriepuchilri iin- fitnde i 'Ac an .F* tk r e in nraf ia 'i' jaetclib *P S'omm ier1.ai: "J i a. 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